„Heizungsgesetz“ abgeschafft
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Berlin – Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben heute ihre Einigung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellt. Dessen zentrale Regel, wonach neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, fällt. Stattdessen sollen „Biotreppe“ und „Grüngasquote“ kommen, mit der auch Öl- und Gasheizungen weiterbetrieben werden dürfen.
Das GEG entstand 2020 unter der CDU/CSU-SPD mit Beteiligung von Peter Altmaier (Wirtschaftsminister, CDU) und Horst Seehofer (Innenminister, CSU) und fasste zunächst nur bestehende Regeln zusammen.
Im August 2022 stelle der russische Staatskonzern Gazprom seine Gaslieferungen an Deutschland vollständig ein. Die verschärfte Energiekrise durch den Gasstopp beschleunigte die Klimaschutzpläne der neuen Bundesregierung. Die Gesetzesnovelle von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher und unabhängiger von Exporten zu machen. Das Gesetz war von Anfang an sehr umstritten und die Medienberichterstattung zum „Heizungsgesetz“ war überwiegend negativ und teilweise polarisierend.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz bleibt beim Heizungstausch künftig auch wieder eine moderne Gas- und Ölheizung zulässig. Ab 2029 soll bei Öl und Gas ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Biomethan und andere grüne Brennstoffe sollen die Deutsche Wärmeversorgung Schritt für Schritt klimafreundlicher machen und die Abhängigkeit von Importen verringern. Jede Kilowattstunde heimischer grüner Gase ersetzt fossiles Erdgas.
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