Niedersachsen ist Phantomstrom-Spitzenreiter
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Um eine Überlastung der Netze zu verhindern, müssen die Betreiber von Windparks ihre
Anlagen zeitweilig abschalten. Dies kann zum Beispiel bei zu hohen Windstärken der Fall
sein, oder wenn die Leistungskapazitäten des Stromnetzes ausgelastet sind.
Im letzten Jahr mussten die Windkraftanlagen in Niedersachsen allerdings so oft
zwangsabgeschaltet werden wie nie zuvor. Das führte dazu, dass fast 2100 Gigawattstunden
Strom nicht produziert werden konnten. Der so genannten „Phantomstrom“ überstieg die
Vorjahresmenge somit insgesamt um gut 40 Prozent. Diese Zwangsabschaltungen betrafen
vor allem die Nordsee-Windparks vor der niedersächsischen Küste.
Durch das Abregeln der Windkraftanlagen entstanden Entschädigungsansprüche, die alleine
in Niedersachsen auf eine Rekordhöhe von 337 Millionen Euro stiegen. Diese Ansprüche sind
gesetzlich verankert und von den Verbrauchern zu zahlen. Im bundesweiten Vergleich weist
Niedersachsen die höchsten Entschädigungsansprüche auf und ist demnach aktueller
„Phantomstrom“-Spitzenreiter.
Aber auch die deutschlandweiten Entschädigungsansprüche für Anlagen an Land waren mit
insgesamt 761 Millionen Euro – davon entfallen 33 Millionen auf zwangsabgeschaltete
Solarparks – so hoch wie nie zuvor. Stromkunden leisten somit inzwischen fast genauso viel
Entschädigungszahlungen für zwangsabgeschaltete Hochseewindparks, wie für Anlagen auf
dem Festland.
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