Senkung der Stromsteuer für Gewerbe und Landwirtschaft
Senkung der Stromsteuer für Gewerbe und Landwirtschaft https://energycrew.de/wp-content/themes/corpus/images/empty/thumbnail.jpg 150 150 Alexej Ruf Alexej Ruf https://secure.gravatar.com/avatar/3b42abdb26f264b929a256020e5cad86538176397baebf76c03e4be93dd9acd0?s=96&d=mm&r=g- Alexej Ruf
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Berlin – Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft erhalten eine Steuerentlastung von der Stromsteuer. Die Steuerentlastung beträgt grundsätzlich 5,13 Euro für eine Megawattstunde.
Für 2024 und 2025 gilt ein höherer Entlastungsbetrag bei der Stromsteuer nach § 9b StromStG. In dieser Zeit erstatten die zuständigen Hauptzollämter 20 Euro für eine Megawattstunde an die Betriebe.
Entlastungsberechtigt ist derjenige, der den Strom entnommen hat und die Steuerentlastung gilt als dabei staatliche Beihilfe.
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