Was Sie bei der Überprüfung Ihrer Stromrechnung beachten sollten
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Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass viele Bürger mehr
Zeit denn je Zuhause verbringen. Häufigeres kochen, längere Lichtbrenndauer und
Homeoffice – Das macht sich bei vielen auch in den Stromrechnungen bemerkbar. Doch
darüber hinaus können auch kleine Fehler für vermeintlich höhere Stromkosten sorgen.
Wenn Sie keine größeren Veränderungen in Ihrem Haushalt hatten, zum Beispiel durch neue
Elektrogeräte oder den Einzug weiterer Personen, sollten Sie Ihre Stromrechnung zunächst
selbstständig auf mögliche Fehler überprüfen. Diese könnten zum Beispiel durch
Rechenfehler, defekte Zähler, Abrechnung eines falschen Preises, falsche Zählerstände, oder
fehlende Boni entstehen. Auch zusätzliche Stromverbräuche durch Steuergeräte bei
Etagenheizungen sind denkbar. Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine andere Person
ihren Strom mitnutzt, schalten Sie einfach alle elektronischen Geräte in Ihrer Wohnung aus
und überprüfen Ihren Stromzähler. Wenn sich das Rädchen weiterdreht wird weiterhin
Strom verbraucht.
Sollten Sie einen Fehler feststellen, wenden Sie sich an Ihren Stromversorger. Dazu
widersprechen Sie der Rechnung schriftlich und behalten den Rechnungsbetrag zunächst
ein. Sie brauchen dabei keine Angst haben, plötzlich im Dunkeln zu sitzen: Reichen Sie einen
Widerspruch regelmäßig und schlüssig begründet ein, darf der Stromanbieter die
Energieversorgung nicht unterbrechen. Auch wenn Ihre Stromrechnung einen mehr als
doppelt so hohen Stromverbrauch als im Vorjahr aufweist, sollten Sie handeln. Dazu stellen
Sie einen Antrag auf Nachprüfung der Messeinrichtung. In jedem Fall müssen Sie Ihre
Kundennummer, das Datum der Rechnung, den Rechnungsbetrag sowie die
Rechnungsnummer angeben. Um den Zugang des Widerspruchs beweisen zu können, ist es
ratsam, den Brief per Einschreiben zu versenden.
Sollten sich die Unstimmigkeiten durch keinen der zuvor genannten Fälle erklären lassen,
dann sind Sie zunächst grundsätzlich zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet. Durch
den Vermerk „Zahlung unter Vorbehalt“ auf Ihrem Überweisungsträger können Sie Ihre
Rechnung aber anschließend noch einmal überprüfen bzw. überprüfen lassen und Ihr Geld
ggf. anteilig zurückfordern. Wenn allerdings kein offensichtlicher Grund für einen Anstieg
des Stromverbrauchs vorliegt, dann liegt die Verantwortung für die Überprüfung oder die
Anordnung zu Überprüfung meist beim Verbraucher selbst. Dazu können Sie sich auch an die
zuständige Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie wenden, die häufig bei
Problemen mit Rechnungen unterstützen.
Durch die Arbeit im Homeoffice können der Stromverbrauch und damit die Stromkosten
unter Umständen zusätzlich steigen. Es stellt sich somit natürlich die Frage, ob der
Arbeitgeber verpflichtet ist, sich an den Stromkosten des Arbeitnehmers zu beteiligen. Wenn
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer seiner Arbeit von
zuhause aus nachgeht, dann muss der Arbeitgeber grundsätzlich alle notwendigen
Arbeitsmittel zu Verfügung stellen. Geschieht dies nicht, hat der Arbeitnehmer in der Regel
einen Anspruch auf Erstattung der Einrichtungskosten, die auch die Stromversorgung
implizieren. Da sich die Stromkosten allerdings in der Praxis häufig nicht konkret berechnen
lassen ist es ratsam, bereits im Vorfeld konkrete Vereinbarungen über Pauschalen oder
Abgeltungen mit dem Arbeitgeber zu treffen.
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