Schnelle und spürbare Entlastungen in Milliardenhöhe

Schnelle und spürbare Entlastungen in Milliardenhöhe 150 150 EnergyCrew

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise bereits mit zwei Entlastungspaketen im Jahr 2022 umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zudem ist am 4. September ein drittes Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro von den Koalitionsparteien vorgestellt worden, das jetzt umgesetzt werden und Haushalte mit kleinen Einkommen, die arbeitende Mitte, als auch Unternehmen entlasten soll. Bundesfinanzminister Lindner hat darüber hinaus Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. 1

 

Im Folgenden werden die Entlastungsmaßnahmen in Kürze aufgelistet: 2

• Strompreisbremse für den Basisverbrauch
• Dämpfung von steigenden Netzentgelten
• Entlastung bei CO₂-Preisen
• Einmalzahlung an Rentnerinnen und Rentner von 300 € zum 01. Dezember 2022
• Einmalzahlung an Studenten in Höhe von 200 €
• Geplante Preisdämpfung für die stark gestiegenen Gaspreise
• Ausweitung des Wohngeldanspruchs
• Wohngeldberechtigte erhalten eine einmalige Zahlung für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 (1-Personen-Haushalt: 415 €; 2-Personen-Haushalt: 540 €; 100 € für jede weitere Person)
• Ablösung des Arbeitslosengeld II und Sozialgeld durch Bürgergeld zum 01. Januar 2023
• Ab 01. Januar 2023 wird die Höchstgrenze eines Midi-Jobs auf 2000 € angehoben werden
• Einkommenssteuertarife werden angepasst
• Kindergelderhöhung von 18 € monatlich für das erste und zweite Kind, ab den 1. Januar 2023
• Kinderzuschlagerhöhung auf 250 € ab dem 01. Januar 2023
• Unterstützung der Tarifpolitik mit Steuer- und Sozialversicherungsabgaben von bis zu 3.000 €, bei Zusatzzahlungen an Beschäftigte
• Unternehmenshilfen mit Verlängerung von Förderungen
• Für energieintensive Unternehmen wird der Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert.
• Ersatz des 9-Euro-Tickets, welches zwischen 49€ und 69 € pro Monat kosten wird
• Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert
• Umsatzsteuer von 7 % für Speisen in der Gastronomie wird verlängert
• Sperrungen von Strom und Gas durch Abwendungsvereinbarungen soll verhindert werden
• Einführung nationale Mindestbesteuerung
• Globale Ernährungssicherheit soll zur Verfügung gestellt werden
• Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung (Rente)
• Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent
• Entfristen und Verbessern der Home-Office-Pauschale
• Abschaffung der EEG-Umlage (Entlastung um 3,72 Cent pro Kilowattstunde)
• Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 € auf 1.200 €
• Anhebung Fernpendlerpauschale um 3 Cent
• Monatlicher Kinder-Sofortzuschlag von 20 €

 

1 Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung: 05.09.2022, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html

2Quelle: Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Schlaglichter/Entlastungen/ergebnispapier-des-koalitionsausschusses.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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