Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremse

Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremse 150 150 EnergyCrew

Am 15. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse verabschiedet. Die Energiepreisbremsen gelten ab dem März 2023 rückwirkend zum Januar 2023.

Was ist die Strom- und Gasbremse?

Die Strom- und Gaspreisbremse ist ein von der Regierung beschlossenes Hilfspaket, das die Kilowattstundenpreise für Strom und Gas für den Verbraucher begrenzt. Für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh pro Jahr wird eine Preisgrenze von 40 Cent/kWh (brutto) für 80 % des Vorjahresverbrauchs festgelegt. Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von über 30.000 kWh pro Jahr gilt eine Obergrenze von 13 Cent/kWh (Energiepreis) für 70 % des Vorjahresverbrauchs.
Bei Gas gilt eine Preisgrenze von 12 Cent/kWh (brutto) für 80 % des Vorjahresverbrauchs, sofern dieser weniger als 1,5 Millionen kWh beträgt. Für Unternehmen, die im Vorjahr mehr als 1,5 Mio. kWh Gas verbraucht haben, ist der Preis bei 7 Cent/kWh (Energiepreis) gedeckelt.
Fernwärme wird bei 9,5 Cent/kWh (brutto) gedeckelt bis 1,5 Millionen kWh Vorjahresverbrauch. Bei Industriekunden mit mehr als 1,5 Millionen kWh Vorjahresverbrauch wird der Preis bei 7,5 Cent/kWh (Energiepreis) für 70 % des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung: 15.12.2022, vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221215-bundestag-beschliesst-energiepreisbremsen.html)

 

Hinterlasse eine Antwort

Ihre Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.