Digitalisierung der Energiewende mit Smart Metern

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Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien sollte auch das Energiesystem auf den neuesten Stand gebracht werden. Deshalb wurde der Neustart der Energiewende mit Hilfe von Smart Metern eingeleitet. Das Gesetz beschreibt das schrittweise Abschaffen des typischen Drehstromzählers durch digitale Zähler, die auch über intelligente Kommunikationsmöglichkeiten verfügen. Damit soll ein effizientes Management der Netze erreicht werden. Bis 2030 sollen alle Haushalte mit mehr als 6.000 kWh einen intelligenten Zähler erhalten. Es gibt ein Recht auf den Einbau von intelligenten Zählern bei Haushalten unter 6.000 kWh. Ist ein solcher Haushalt an einem intelligenten Zähler interessiert, muss der Einbau in den 4 Monaten nach Antragsstellung erfolgen. Zertifizierte Smart Meter können heute für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch bis zu 100.000 kWh und für Erzeuger mit einer Leistung von bis zu 25 Watt installiert werden.

Der Preis eines intelligenten Zählers für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber soll genauso hoch sein, wie der eines herkömmlichen digitalen Stromzählers, einer sog. modernen Messeinrichtung (mMe) – max. 20,-€ jährlich. Alle Stromversorger sollen ihren Kunden mit einem intelligenten Messsystem ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch wird ein besseres Energie- und Kostenmanagement angestrebt. Ein intelligenter Zähler soll eine effiziente Messung des eigenen Stromverbrauchs und auch eine einfachere Übermittlung an den Stromnetzbetreiber und den Energieversorger ermöglichen.

 

(Quelle: Vgl. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung: 11.01.2023, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/01/20230111-kabinett-beschliesst-neustart-fur-die-digitalisierung-der-energiewende.html)

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