Länder- und Verbändeanhörung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Länder- und Verbändeanhörung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 150 150 Alexej Ruf

Am vergangenen Freitag haben das Bundesbauministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. In diese Woche hat zudem die Länder- und Verbändeanhörung begonnen.
Die Novelle des GEG beschreibt einen konsequenten Einsatz von erneuerbaren Energien bei neu installierten Heizungen. Ab dem 01.01.2024 müssen eingebauten Heizungen zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Für die Umstellung gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, „H2-Ready“-Gasheizungen zu installieren, die auf 100 % Wasserstoff umgestellt werden können. Diese dürfen eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Plan für den Ausbau von Wasserstoffnetzen gibt und die Heizung im Jahr 2023 mit 50 % Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit 65 % oder mehr Wasserstoff betrieben wird.

In der Länder- und Verbändeanhörung wurden weitere Reglungen vorgeschlagen:

• Ab dem 01.01.2024 sind erneuerbare Heizungsanlagen nur noch beim Einbau neuer Heizungsanlagen Pflicht.
• Reparaturen an bestehenden Heizungen sind erlaubt.
• Übergangslösungen mit mehrjährigen Übergangsfristen bei plötzlichen Störungen durch Brand, Explosion, Sturm und bei Gefährdung von Menschen oder möglicher Beschädigung/Zerstörung von Sachwerten.
• Für Gebäude mit Gasetagenheizung und Zentralheizung gilt nach dem Ausfall der Gasetagenheizung eine dreijährige Übergangsfrist zur erneuerbaren Heizung. Wenn Sie sich für eine Neuanschaffung einer Zentralheizung entscheiden, haben Sie 10 Jahre Zeit, um die Umstellung vorzunehmen.
• Gasheizungen können in bestehenden Gebäuden mit 65 % grünem Gas oder in Kombination mit einer Wärmepumpe installiert werden.
• Die Umstellung soll durch Fördermittel unterstützt werden.

Nähere Informationen zur GEG Novelle finden Sie hier.

 

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung: 03.04.2023, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/20230403-bundesregierung-startet-laender-und-verbaendeanhoerung-zur-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes-kabinettbefassung-noch-im-april.html)

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