Anpassung der Energiepreisbremse

Anpassung der Energiepreisbremse 150 150 EnergyCrew

Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme gelten seit 1. März, rückwirkend ab Januar. Jetzt gibt es eine zusätzliche Förderung für HeizStrom.

In dieser Woche hat das Kabinett die Novelle der Energiepreisbremse angepasst. Mit der Novelle sollen Regelungslücken geschlossen und eine effektivere Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse gewährleistet werden. Die Änderungen wurden mit Hilfe von Erfahrungen und Anfragen von Bürgern, Unternehmen und Verbänden vorgenommen.

Wichtige Änderungen:

  • Wärmepumpen erhalten eine Absenkung der Preisgrenze von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde, bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden für Heizstrom und Nachtstromtarife.
  • Bei Gesetzesverstößen von Unternehmen, die eine Entlastung durch die Preisbremse erhalten, kann die gezahlte Entlastung von der Prüfbehörde zurückgefordert werden.
  • Die Entlastung bei den Bahnstromkosten wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die bereits im StromPBG festgelegten Bedingungen sehen vor, dass die Entlastungsgrenze bei 90 % liegt und die Entlastung mit Hilfe von Stromverbrauchsprognosen ab 2023 ermittelt werden kann.
  • Unternehmen, die im Jahr 2021 durch staatliche Corona-Maßnahmen oder die Flutkatastrophe mindestens 50% Energie eingespart haben, erhalten eine zusätzliche Entlastungsregelung.
  • Konkretisierung der Entlastungsregelungen der Energiepreisbremse. Die Rückforderung wird um eine Förderungsübergang von den Energieversorgern auf die Prüfbehörde erweitert. Darüber hinaus kann eine Festlegung von Förderhöchstgrenzen durch Nachprüfungsbehörden ohne Antrag erwirkt werden.

 

Weitere Informationen zur Energiepreisbremse finden Sie hier.

 

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung: 05.04.2023, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/20230405-bundeskabinett-verabschiedet-anpassungsnovelle-fur-energiepreisbremsen.html)

Hinterlasse eine Antwort

Ihre Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.