Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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Gestern wurde das dritte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes durch das Bundeskabinett beschlossen. Diese Änderung beinhaltet Themen der Wasserstoffinfrastruktur.
Das Wasserstoff-Kernnetz soll durch Netzentgelte finanziert werden. Zusätzlich sollen die Netzentgelte gedeckelt werden, um hohe Kosten für die Nutzer zu verhindern. Es wurde ein Antragsentwurf zum Fernleitungsnetzbetrieb vorgelegt, damit rund 9.700 Kilometer Leitungen für den Transfer des Wasserstoffes gebaut bzw. umgerüstet werden können. Davon sollen 60 % aus dem bestehenden Erdgasnetz und zu 40 % aus Neuplanung bestehen. Die Netzanträge werden von der Bundesnetzagentur geprüft.
Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt für die Realisierung der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung: 15.11.2023, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/11/20231115-gesetz-zur-wasserstoff-netzplanung-und-kernnetz-finanzierung-beschlossen.html)
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