Niedersachsen ist Phantomstrom-Spitzenreiter
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Um eine Überlastung der Netze zu verhindern, müssen die Betreiber von Windparks ihre Anlagen zeitweilig abschalten. Dies kann zum Beispiel bei zu hohen Windstärken der Fall sein, oder wenn die Leistungskapazitäten des Stromnetzes ausgelastet sind. Im letzten Jahr mussten die Windkraftanlagen in Niedersachsen allerdings so oft zwangsabgeschaltet werden wie nie zuvor.
Das führte dazu, dass fast 2100 Gigawattstunden Strom nicht produziert werden konnten. Der so genannten „Phantomstrom“ überstieg die
Vorjahresmenge somit insgesamt um gut 40 Prozent. Diese Zwangsabschaltungen betrafen vor allem die Nordsee-Windparks vor der niedersächsischen Küste. Durch das Abregeln der Windkraftanlagen entstanden Entschädigungsansprüche, die alleine in Niedersachsen auf eine Rekordhöhe von 337 Millionen Euro stiegen. Diese Ansprüche sind
gesetzlich verankert und von den Verbrauchern zu zahlen. Im bundesweiten Vergleich weist Niedersachsen die höchsten Entschädigungsansprüche auf und ist demnach aktueller „Phantomstrom“-Spitzenreiter.
Aber auch die deutschlandweiten Entschädigungsansprüche für Anlagen an Land waren mit insgesamt 761 Millionen Euro – davon entfallen 33 Millionen auf zwangsabgeschaltete Solarparks – so hoch wie nie zuvor. Stromkunden leisten somit inzwischen fast genauso viel Entschädigungszahlungen für zwangsabgeschaltete Hochseewindparks, wie für Anlagen auf dem Festland.
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